Die inklusiven Schulbündnisse haben die Aufgabe, unter der Leitung der Schulaufsichtsbehörde die Standorte für den inklusiven Unterricht für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung ... festzulegen [vgl. §2 VOiSB]. Unter Beachtung der vom inklusiven Schulbündnis festgelegten Kriterien zur jährlichen Verteilung der Gesamtressource aller sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen erarbeitet das regionale Beratungs- und Förderzentrum einen konkreten Verteilungsplan der Förderschullehrerstunden für allgemeine Schulen [vgl. §7 (3) VOiSB].
Unsere Arbeitsschwerpunkte in den allgemeinen Schulen liegen in den vorbeugenden Maßnahmen (VM) sowie der inklusiven Beschulung (IB) für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, Sprachheilförderung und emotionale und soziale Entwicklung. Darüber hinaus kooperieren wir je nach Bedarf mit den zuständigen überregionalen Beratungs- und Förderzentren sowie den Förderschulen.
VOSB § 12
Gestaltung des inklusiven Unterrichts
(1) Die inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule (§ 51 des Schulgesetzes) wird im inklusiven Unterricht verwirklicht, der sich an der gemeinsamen Erziehung und dem gemeinsamen Lernen aller Schülerinnen und Schüler orientiert. Bei der Gestaltung des inklusiven Unterrichts ist darauf zu achten, dass er den Begabungen und den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule in gleicher Weise gerecht wird und ihre aktive Teilhabe fördert. Es ist darauf zu achten, möglichen Diskriminierungen aktiv zu begegnen.
...
6) Lehrkräfte an Schulen mit inklusivem Unterricht achten in besonderem Maße darauf, dass heterogenen Lernausgangslagen im Unterricht entsprochen und das soziale Miteinander in enger Zusammenarbeit der beteiligten Professionen gefördert wird. Die hierfür grundlegenden Konzeptionen und qualitätssichernden Maßnahmen sind im Schulprogramm darzustellen. Die Beratung über die unterschiedlichen Formen und die Weiterentwicklung inklusiver Beschulung erfolgt durch das zuständige Beratungs- und Förderzentrum, wenn erforderlich auch über das überregionale Beratungs- und Förderzentrum oder eine fachlich zuständige Förderschule sowie gegebenenfalls durch die Fachberaterin oder den Fachberater an der Schulaufsichtsbehörde (§ 51 Abs. 1 des Schulgesetzes).
Das rBFZ-Team „esE“ (kurz esE-Team) besteht aus einem Team von Lehrkräften, die über besondere Kenntnisse im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verfügen.
Das esE-Team kann grundsätzliche von den "rBFZ-Lehrkräften vor Ort" angefragt werden. Sein Arbeitsauftrag erstreckt sich dabei vorrangig auf die sonderpädagogische Beratung der rBFZ-Lehrkräfte sowie der Lehrkräfte der allgemeinen Schule im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen des rBFZ (laut VOSB §3).
Das rBFZ-Team "Kita" (kurz Kita-Team) besteht aus einem Team von Förderschullehrkräften, das sich auf die besonderen Fragestellungen im Übergang vom Kindergarten in die Grundschule spezialisiert hat. Das Kita-Team kann grundsätzlich von den Schulleitungen der Grundschulen nach der Schulanmeldung in Zusammenarbeiten mit den "rBFZ-Lehrkräften vor Ort" angefragt werden. Sein Arbeitsauftrag erstreckt sich dabei auf die Beratung der Eltern und der Schule im Rahmen der Schulanmeldung (vgl. VOSB §3).
Das rBFZ-Team „Sprachheil“ (kurz Sprachheil-Team) besteht aus einem Team von Lehrkräften, die über besondere Kenntnisse im Bereich der Sprachentwicklung und Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen verfügen.
Das Sprachheil-Team kann grundsätzliche von den "rBFZ-Lehrkräften vor Ort" angefragt werden. Sein Arbeitsauftrag erstreckt sich dabei vorrangig auf die sonderpädagogische Beratung der rBFZ-Lehrkräfte in Bezug auf Diagnostik und Förderung im inklusiven Setting und reicht vom Kita-Alter bis zum Schulabschluss.
Die Regionalgruppe (RG) besteht aus den rBFZ-Lehrkräften, die in den Grundschulen in Langen und Egelsbach eingesetzt sind. Die RG trifft sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.
Die Regionalgruppen (RG) bestehen aus den rBFZ-Lehrkräften, die in den Grundschulen in Dreieich eingesetzt sind. Die RG treffen sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.
Die Regionalgruppe (RG) besteht aus rBFZ-Lehrkräften, die in Grundschulen in Neu-Isenburg eingesetzt sind. Die RG trifft sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.
Die Regionalgruppen (RG) bestehen aus den rBFZ-Lehrkräften, die in den weiterführenden Schulen (Sek 1) in Langen, Dreieich und Neu-Isenburg eingesetzt sind. Die RG treffen sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.
Der Personalrat (PR) der Georg-Büchner-Schule besteht aus fünf gewählten Personen, die sich aus Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammensetzt.
Die Schulleitung (SL) des rBFZ der Georg-Büchner-Schule setzt sich aus dem Schulleiter, der rBFZ-Leitung sowie einer Stufenleitung zusammen.
Die Themengruppe "Vorbeugende Maßnahmen" hat sich in einem längeren Arbeitsprozess mit einem sinnvollen Ablauf des sonderpädagogischen Beratungs- und Förderangebotes im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen des rBFZ (VOSB §§ 3-4) beschäftigt.
Die Themengruppe "Förderplanung" hat sich in einem längeren Arbeitsprozess mit gesetzlich vorgeschriebenen und inhaltlich wichtigen Aspekten der Förderplanung auseinandergesetzt. Entstanden ist hierbei eine mehrdimensionale Förderplanvorlage sowie ein dazugehöriger Leitfaden zur praktischen Umsetzung.
Des Weiteren gab und gibt es weitere TG z. B. zu den Themen:
Das rBFZ-Team „esE“ (kurz esE-Team) besteht aus einem Team von Lehrkräften, die über besondere Kenntnisse im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verfügen.
Das esE-Team kann grundsätzliche von den "rBFZ-Lehrkräften vor Ort" angefragt werden. Sein Arbeitsauftrag erstreckt sich dabei vorrangig auf die sonderpädagogische Beratung der rBFZ-Lehrkräfte sowie der Lehrkräfte der allgemeinen Schule im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen des rBFZ (laut VOSB §3).
Das rBFZ-Team "Kita" (kurz Kita-Team) besteht aus einem Team von Förderschullehrkräften, das sich auf die besonderen Fragestellungen im Übergang vom Kindergarten in die Grundschule spezialisiert hat. Das Kita-Team kann grundsätzlich von den Schulleitungen der Grundschulen nach der Schulanmeldung in Zusammenarbeiten mit den "rBFZ-Lehrkräften vor Ort" angefragt werden. Sein Arbeitsauftrag erstreckt sich dabei auf die Beratung der Eltern und der Schule im Rahmen der Schulanmeldung (vgl. VOSB §3).
Das rBFZ-Team „Sprachheil“ (kurz Sprachheil-Team) besteht aus einem Team von Lehrkräften, die über besondere Kenntnisse im Bereich der Sprachentwicklung und Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen verfügen.
Das Sprachheil-Team kann grundsätzliche von den "rBFZ-Lehrkräften vor Ort" angefragt werden. Sein Arbeitsauftrag erstreckt sich dabei vorrangig auf die sonderpädagogische Beratung der rBFZ-Lehrkräfte in Bezug auf Diagnostik und Förderung im inklusiven Setting und reicht vom Kita-Alter bis zum Schulabschluss.
Die Regionalgruppe (RG) besteht aus den rBFZ-Lehrkräften, die in den Grundschulen in Langen und Egelsbach eingesetzt sind. Die RG trifft sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.
Die Regionalgruppen (RG) bestehen aus den rBFZ-Lehrkräften, die in den Grundschulen in Dreieich eingesetzt sind. Die RG treffen sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.
Die Regionalgruppe (RG) besteht aus rBFZ-Lehrkräften, die in Grundschulen in Neu-Isenburg eingesetzt sind. Die RG trifft sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.
Die Regionalgruppen (RG) bestehen aus den rBFZ-Lehrkräften, die in den weiterführenden Schulen (Sek 1) in Langen, Dreieich und Neu-Isenburg eingesetzt sind. Die RG treffen sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.
Der Personalrat (PR) der Georg-Büchner-Schule besteht aus fünf gewählten Personen, die sich aus Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammensetzt.
Die Schulleitung (SL) des rBFZ der Georg-Büchner-Schule setzt sich aus dem Schulleiter, der rBFZ-Leitung sowie einer Stufenleitung zusammen.
Die Themengruppe "Vorbeugende Maßnahmen" hat sich in einem längeren Arbeitsprozess mit einem sinnvollen Ablauf des sonderpädagogischen Beratungs- und Förderangebotes im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen des rBFZ (VOSB §§ 3-4) beschäftigt.
Die Themengruppe "Förderplanung" hat sich in einem längeren Arbeitsprozess mit gesetzlich vorgeschriebenen und inhaltlich wichtigen Aspekten der Förderplanung auseinandergesetzt. Entstanden ist hierbei eine mehrdimensionale Förderplanvorlage sowie ein dazugehöriger Leitfaden zur praktischen Umsetzung.
Des Weiteren gab und gibt es weitere TG z. B. zu den Themen:
Regionales Beratungs- und Förderzentrum
der Georg-Büchner-Schule
Moselstraße 7 - 63303 Dreieich
Öffnungszeiten: Mo. - Do. 07:30 - 15:30 Uhr, Fr. 08:00 - 14:00 Uhr
Tel: 06103-373064
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