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Beratung, Diagnostik, inklusiver Unterricht und Förderung an den allgemeinen Schulen

Das regionale Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ)

der Georg-Büchner-Schule in Dreieich

Allgemeine Informationen über das rBFZ

Für die Region Dreieich, Egelsbach, Langen und Neu-Isenburg

Als regionales Beratungs- und Förderzentrum sind wir gemeinsam mit den allgemeinen Schulen für den inklusiven Unterricht (IU) sowie die inklusive Schulentwicklung in Dreieich, Egelsbach, Langen und Neu-Isenburg verantwortlich. In dieser Region betreuen wir aktuell 28 Schulen sowie die zwei dazugehörigen inklusiven Schulbündnisse (iSB).

Die inklusiven Schulbündnisse haben die Aufgabe, unter der Leitung der Schulaufsichtsbehörde die Standorte für den inklusiven Unterricht für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung ... festzulegen [vgl. §2 VOiSB]. Unter Beachtung der vom inklusiven Schulbündnis festgelegten Kriterien zur jährlichen Verteilung der Gesamtressource aller sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen erarbeitet das regionale Beratungs- und Förderzentrum einen konkreten Verteilungsplan der Förderschullehrerstunden für allgemeine Schulen [vgl. §7 (3) VOiSB]. 

Unsere Arbeitsschwerpunkte in den allgemeinen Schulen liegen in den vorbeugenden Maßnahmen (VM) sowie der inklusiven Beschulung (IB) für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte Lernen, Sprachheilförderung und emotionale und soziale Entwicklung. Darüber hinaus kooperieren wir je nach Bedarf mit den zuständigen überregionalen Beratungs- und Förderzentren sowie den Förderschulen.

Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit finden sich u.a. in der VOSB (Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen) sowie im HSchG (Hessisches Schulgesetz).

§ 51 HSchG - Inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule

  1. 1lnklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung findet als Regelform in der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum und gegebenenfalls unter Beteiligung der Förderschule statt. 2Bei der Planung und Durchführung der inklusiven Beschulung wirken Förderschullehrkräfte und Lehrkräfte der allgemeinen Schulen entsprechend dem individuellen Förderplan nach § 49 Abs. 4 zusammen. 3Die Beratung für die inklusive Beschulung erfolgt durch das zuständige sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum und die Schulaufsichtsbehörde.
  2. ...

Bürgerservice Hessenrecht - § 51 SchulG HE 2017 | Landesnorm Hessen | Inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule | § 51 - Inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule | gültig ab: 01.08.2017

Zuständigkeiten (allgemeine Schulen)

Allgemeine Schulen in Neu-Isenburg

  • Albert-Schweitzer-Schule
  • Brüder-Grimm-Schule
  • Ludwig-Uhland-Schule
  • Goetheschule
  • Grundschule Buchenbusch
  • Hans-Christian-Andersen-Schule
  • Hundertmorgenschule
  • Wilhelm-Hauff-Schule

Allgemeine Schulen in
Dreieich

  • Erich-Kästner-Schule
  • Gerhart-Hauptmann-Schule
  • Grundschule am Hengstbach
  • Heinrich-Heine-Schule
  • Karl-Nahrgang-Schule
  • Ludwig-Erk-Schule
  • Max-Eyth-Schule
  • Ricarda-Huch-Schule
  • Selma-Lagerlöf-Schule
  • Weibelfeldschule
  • Wingertschule

Allgemeine Schulen in
Langen & Egelsbach

  • Adolf-Reichwein-Schule
  • Albert-Einstein-Schule
  • Albert-Schweitzer-Schule
  • Dreieichschule
  • Geschwister-Scholl-Schule
  • Ludwig-Erk-Schule
  • Sonnenblumenschule
  • Wallschule
  • Wilhelm-Leuschner-Schule

Übergreifende
Beratungsangebote

  • rBFZ-Team "Kita"
  • rBFZ-Team "esE"

Vorbeugende Maßnahmen (VM) als Arbeitsfeld des rBFZ

VOSB § 3
Sonderpädagogische Beratungsangebote als vorbeugende Maßnahmen
(1) Schülerinnen und Schüler, bei denen Maßnahmen der allgemeinen Schule nach den §§ 1 und 2 allein nicht ausreichen, um dem Bildungsgang in der Klassengemeinschaft zu folgen, können durch sonderpädagogische Beratungsangebote von Beratungs- und Förderzentren unterstützt werden. Sonder-pädagogische Beratungsangebote als vorbeugende Maßnahmen richten sich an Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und sind insbesondere 

  1. Beratung und Begleitung bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs,
  2. Beratung zur Bestimmung des Entwicklungsstands, der Lernausgangslage und der Gestaltung von Lernarrangements im Hinblick auf die Nutzung innerschulischer und außerschulischer Angebote,
  3. Beratung bei der Bewertung einzelner Schülerleistungen aufgrund einer förderdiagnostischen Feststellung der Lernbedingungen und eines Auslotens der Förderchancen,
  4. Beratung im Rahmen der Schulanmeldung,
  5. Beratung aufgrund einer Kind-Umfeld-Analyse,
  6. Beratung aufgrund eines individuellen Kompetenz- und Entwicklungsprofils,
  7. Beratung bei der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel sowie apparativer Hilfsmittel,
  8. Unterstützung bei der Fortschreibung des individuellen Förderplans bei drohendem Leistungsversagen, bei Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache, des Hörens, des Sehens sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung.

 

VOSB § 4
Sonderpädagogische Förderangebote an allgemeinen Schulen als vorbeugende Maßnahmen
(1) Schülerinnen und Schüler, bei denen Maßnahmen der allgemeinen Schule nach den §§ 1 bis 3 allein nicht ausreichen, um dem besuchten Bildungsgang in der Klassengemeinschaft zu folgen, können unter Einbeziehung von regionalen und überregionalen Beratungs- und Förderzentren oder Förder-schulen durch Fördermaßnahmen nach § 50 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes unterstützt werden. Sonderpädagogische Fördersysteme wie die dezentrale Erziehungshilfe und die Sprachheilförderung sind in die Arbeit der Beratungs- und Förderzentren eingebunden.
(2) Fördermaßnahmen nach Abs. 1 werden in der Regel in der Klassengemeinschaft als individuelle und differenzierende Maßnahme oder durch Förderkurse erteilt. Die zusätzliche Förderung knüpft an die Anforderungen des Unterrichts der allgemeinen Schule an und zielt auf eine angemessene Passung zwischen individueller Lernausgangslage und schulischen Lernanforderungen. Die Förderung in der Klassengemeinschaft hat Vorrang.

Inklusive Beschulung (IB) als Arbeitsfeld des rBFZ

VOSB § 12
Gestaltung des inklusiven Unterrichts

(1) Die inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule (§ 51 des Schulgesetzes) wird im inklusiven Unterricht verwirklicht, der sich an der gemeinsamen Erziehung und dem gemeinsamen Lernen aller Schülerinnen und Schüler orientiert. Bei der Gestaltung des inklusiven Unterrichts ist darauf zu achten, dass er den Begabungen und den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule in gleicher Weise gerecht wird und ihre aktive Teilhabe fördert. Es ist darauf zu achten, möglichen Diskriminierungen aktiv zu begegnen.

...

6) Lehrkräfte an Schulen mit inklusivem Unterricht achten in besonderem Maße darauf, dass heterogenen Lernausgangslagen im Unterricht entsprochen und das soziale Miteinander in enger Zusammenarbeit der beteiligten Professionen gefördert wird. Die hierfür grundlegenden Konzeptionen und qualitätssichernden Maßnahmen sind im Schulprogramm darzustellen. Die Beratung über die unterschiedlichen Formen und die Weiterentwicklung inklusiver Beschulung erfolgt durch das zuständige Beratungs- und Förderzentrum, wenn erforderlich auch über das überregionale Beratungs- und Förderzentrum oder eine fachlich zuständige Förderschule sowie gegebenenfalls durch die Fachberaterin oder den Fachberater an der Schulaufsichtsbehörde (§ 51 Abs. 1 des Schulgesetzes).

Organisationsstruktur im rBFZ

rBFZ-Team "esE"

esE-Team

Das rBFZ-Team „esE“ (kurz esE-Team) besteht aus einem Team von Lehrkräften, die über besondere Kenntnisse im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verfügen.

Das esE-Team kann grundsätzliche von den "rBFZ-Lehrkräften vor Ort" angefragt werden. Sein Arbeitsauftrag erstreckt sich dabei vorrangig auf die sonderpädagogische Beratung der rBFZ-Lehrkräfte sowie der Lehrkräfte der allgemeinen Schule im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen des rBFZ (laut VOSB §3).

rBFZ-Team "Kita"

Kita-Team

Das rBFZ-Team "Kita" (kurz Kita-Team) besteht aus einem Team von Förderschullehrkräften, das sich auf die besonderen Fragestellungen im Übergang vom Kindergarten in die Grundschule spezialisiert hat. Das Kita-Team kann grundsätzlich von den Schulleitungen der Grundschulen nach der Schulanmeldung in Zusammenarbeiten mit den "rBFZ-Lehrkräften vor Ort" angefragt werden. Sein Arbeitsauftrag erstreckt sich dabei auf die Beratung der Eltern und der Schule im Rahmen der Schulanmeldung (vgl. VOSB §3).

rBFZ-Team "Sprachheil"

Sprachheil

Das rBFZ-Team „Sprachheil“ (kurz Sprachheil-Team) besteht aus einem Team von Lehrkräften, die über besondere Kenntnisse im Bereich der Sprachentwicklung und Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen verfügen.

Das Sprachheil-Team kann grundsätzliche von den "rBFZ-Lehrkräften vor Ort" angefragt werden. Sein Arbeitsauftrag erstreckt sich dabei vorrangig auf die sonderpädagogische Beratung der rBFZ-Lehrkräfte in Bezug auf Diagnostik und Förderung im inklusiven Setting und reicht vom Kita-Alter bis zum Schulabschluss.

Regionalgruppe

Langen/Egelsbach

Die Regionalgruppe (RG) besteht aus den rBFZ-Lehrkräften, die in den Grundschulen in Langen und Egelsbach eingesetzt sind. Die RG trifft sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartner/in steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung. 

Regionalgruppe

Dreieich A & B

Die Regionalgruppen (RG) bestehen aus den rBFZ-Lehrkräften, die in den Grundschulen in Dreieich eingesetzt sind. Die RG treffen sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartner/in steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.

Regionalgruppe

Neu-Isenburg

Die Regionalgruppe (RG) besteht aus rBFZ-Lehrkräften, die in Grundschulen in Neu-Isenburg eingesetzt sind. Die RG trifft sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartner/in steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.

Regionalgruppe

SEK 1 A & B

Die Regionalgruppen (RG) bestehen aus den rBFZ-Lehrkräften, die in den weiterführenden Schulen (Sek 1) in Langen, Dreieich und Neu-Isenburg eingesetzt sind. Die RG treffen sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartner/in steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.

Personalrat

Der Personalrat (PR) der Georg-Büchner-Schule besteht aus fünf gewählten Personen, die sich aus Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammensetzt.

Schulleitung

rBFZ

Die Schulleitung (SL) des rBFZ der Georg-Büchner-Schule setzt sich aus dem Schulleiter, der rBFZ-Leitung sowie einer Stufenleitung zusammen.

Themengruppe TG-1

"Vorbeugende Maßnahmen"

Die Themengruppe "Vorbeugende Maßnahmen" hat sich in einem längeren Arbeitsprozess mit einem sinnvollen Ablauf des sonderpädagogischen Beratungs- und Förderangebotes im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen des rBFZ (VOSB §§ 3-4) beschäftigt.

Themengruppe TG-2

"Förderplanung"

Die Themengruppe "Förderplanung" hat sich in einem längeren Arbeitsprozess mit gesetzlich vorgeschriebenen und inhaltlich wichtigen Aspekten der Förderplanung auseinandergesetzt. Entstanden ist hierbei eine mehrdimensionale Förderplanvorlage sowie ein dazugehöriger Leitfaden zur praktischen Umsetzung.

Themengruppe TG-3

Weitere

Des Weiteren gab und gibt es weitere TG z.B. zu dem Themen:

  • "Übergang Klasse 4 nach 5"
  • "rBFZ-Bericht"
  • "Einsatz von iPads zur individuellen Förderung"
  • rBFZ-Team "esE"

    esE-Team

    Das rBFZ-Team „esE“ (kurz esE-Team) besteht aus einem Team von Lehrkräften, die über besondere Kenntnisse im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verfügen.

    Das esE-Team kann grundsätzliche von den "rBFZ-Lehrkräften vor Ort" angefragt werden. Sein Arbeitsauftrag erstreckt sich dabei vorrangig auf die sonderpädagogische Beratung der rBFZ-Lehrkräfte sowie der Lehrkräfte der allgemeinen Schule im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen des rBFZ (laut VOSB §3).

  • rBFZ-Team "Kita"

    Kita-Team

    Das rBFZ-Team "Kita" (kurz Kita-Team) besteht aus einem Team von Förderschullehrkräften, das sich auf die besonderen Fragestellungen im Übergang vom Kindergarten in die Grundschule spezialisiert hat. Das Kita-Team kann grundsätzlich von den Schulleitungen der Grundschulen nach der Schulanmeldung in Zusammenarbeiten mit den "rBFZ-Lehrkräften vor Ort" angefragt werden. Sein Arbeitsauftrag erstreckt sich dabei auf die Beratung der Eltern und der Schule im Rahmen der Schulanmeldung (vgl. VOSB §3).

  • rBFZ-Team "Sprachheil"

    Sprachheil

    Das rBFZ-Team „Sprachheil“ (kurz Sprachheil-Team) besteht aus einem Team von Lehrkräften, die über besondere Kenntnisse im Bereich der Sprachentwicklung und Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen verfügen.

    Das Sprachheil-Team kann grundsätzliche von den "rBFZ-Lehrkräften vor Ort" angefragt werden. Sein Arbeitsauftrag erstreckt sich dabei vorrangig auf die sonderpädagogische Beratung der rBFZ-Lehrkräfte in Bezug auf Diagnostik und Förderung im inklusiven Setting und reicht vom Kita-Alter bis zum Schulabschluss.

  • Regionalgruppe

    Langen/Egelsbach

    Die Regionalgruppe (RG) besteht aus den rBFZ-Lehrkräften, die in den Grundschulen in Langen und Egelsbach eingesetzt sind. Die RG trifft sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartner/in steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung. 

  • Regionalgruppe

    Dreieich A & B

    Die Regionalgruppen (RG) bestehen aus den rBFZ-Lehrkräften, die in den Grundschulen in Dreieich eingesetzt sind. Die RG treffen sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartner/in steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.

  • Regionalgruppe

    Neu-Isenburg

    Die Regionalgruppe (RG) besteht aus rBFZ-Lehrkräften, die in Grundschulen in Neu-Isenburg eingesetzt sind. Die RG trifft sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartner/in steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.

  • Regionalgruppe

    SEK 1 A & B

    Die Regionalgruppen (RG) bestehen aus den rBFZ-Lehrkräften, die in den weiterführenden Schulen (Sek 1) in Langen, Dreieich und Neu-Isenburg eingesetzt sind. Die RG treffen sich regelmäßig montagnachmittags, um sich kollegial austauschen und sich gegenseitig unterstützen zu können. Deren Ansprechpartner/in steht für die Kommunikation mit der Steuergruppe und der Schulleitung zur Verfügung.

  • Personalrat

    Der Personalrat (PR) der Georg-Büchner-Schule besteht aus fünf gewählten Personen, die sich aus Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammensetzt.

  • Schulleitung

    rBFZ

    Die Schulleitung (SL) des rBFZ der Georg-Büchner-Schule setzt sich aus dem Schulleiter, der rBFZ-Leitung sowie einer Stufenleitung zusammen.

  • Themengruppe TG-1

    "Vorbeugende Maßnahmen"

    Die Themengruppe "Vorbeugende Maßnahmen" hat sich in einem längeren Arbeitsprozess mit einem sinnvollen Ablauf des sonderpädagogischen Beratungs- und Förderangebotes im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen des rBFZ (VOSB §§ 3-4) beschäftigt.

  • Themengruppe TG-2

    "Förderplanung"

    Die Themengruppe "Förderplanung" hat sich in einem längeren Arbeitsprozess mit gesetzlich vorgeschriebenen und inhaltlich wichtigen Aspekten der Förderplanung auseinandergesetzt. Entstanden ist hierbei eine mehrdimensionale Förderplanvorlage sowie ein dazugehöriger Leitfaden zur praktischen Umsetzung.

  • Themengruppe TG-3

    Weitere

    Des Weiteren gab und gibt es weitere TG z.B. zu dem Themen:

    • "Übergang Klasse 4 nach 5"
    • "rBFZ-Bericht"
    • "Einsatz von iPads zur individuellen Förderung"

Kollegium des rBFZ

Frau Albert-Krecker
Herr Andreotti
Herr Barufke
Frau Benemann
Frau Benner
Herr Dr. Bittner
Frau Bogenrieder
Frau Bös
Frau Buckendahl
Frau Bürger
Herr Büchler
Frau Daansen
Frau Dröll
Frau dos Santos Gomes
Herr Erdmann
Frau Fauvé
Frau Fach
Frau Friedemann
Frau Funiak
Frau Galovic
Frau Gangemi
Herr Groß
Frau Grob
Herr Hadrovic
Frau Heberer
Frau Hohmann
Frau Horbach-Giani
Frau Jacobasch (LiV)
Herr Kaschewski
Frau Khan
Frau Kinttof
Frau Klein
Frau Knecht
Frau Köhler
Frau Kolod
Frau Krack
Frau Kulcke
Frau Laun
Frau Lindner
Frau Lenhardt-Grimm
Frau Lohse
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Frau Meister
Frau Meyer
Herr Mieth
Herr Mühleck
Frau Nuri-Tokhi
Herr Nagler (LiV)
Frau Niebuhr
Herr Oster
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Herr Radloff
Frau Pileggi
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Frau Schaffert
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Frau Schmidt I.
Frau Schmidt L.
Herr Schött
Frau Seidemann
Frau Schneider
Frau Sirrett
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Frau Teixeira-Ramos
Frau Dr. Trimborn
Frau Weichel
Frau Wiedenhöfer
Frau Wittmaack
Frau Zuppke

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Regionales Beratungs- und Förderzentrum
der Georg-Büchner-Schule
Moselstraße 7 - 63303 Dreieich

Öffnungszeiten: Mo. - Do. 07:30 - 15:30 Uhr, Fr. 08:00 - 14:00 Uhr 
Tel: 06103-373064
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