Im Rahmen von Inklusion ist eine Grundschule so zu gestalten, dass eine gemeinsame Erziehung und ein gemeinsames Lernen aller Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der individuellen körperlichen, sozialen und emotionalen, sprachlichen sowie kognitiven Situation stattfinden. Präventive Maßnahmen sind in der Grundschule frühzeitig zu ergreifen, um drohendes Leistungsversagen oder andere Beeinträchtigungen entgegenzuwirken. Erst wenn nach den ersten Schuljahren deutlich wird, dass eine langanhaltende und umfassende Förderung notwendig erscheint, wird der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung überprüft.
Wird der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung festgestellt, besteht die Möglichkeit die Schülerin oder den Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf entweder inklusiv in der allgemeinen Schule oder in einer Förderschule zu beschulen. Die Optionen werden im Verlauf des Entscheidungsverfahrens zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung mit allen Beteiligten erörtert. Der Wunsch der Eltern/ Sorgeberechtigten nach dem Beschulungsort ist dabei grundlegend. Die Georg-Büchner-Schule nimmt Schülerinnen und Schüler ab dem 3. Schulbesuchsjahr auf.
Es werden während des Unterrichtstages nicht allein fachliche Ziele, sondern vor allem auch persönliche Ziele, die die Lernenden in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung stützen, aufbauen, fördern und herausfordern, verfolgt. Neben dem Unterricht findet zudem nach Absprache mit den Lehrkräften Einzel- oder Kleingruppenförderung in den Bereichen Lesen, Schreiben, Rechnen und Psychomotorik statt.
Das Klassenlehrerprinzip ist uns wesentlich, um eine intensive Beziehungsarbeit mit den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Nur wenige Fachlehrer unterrichten in der Grund- und Mittelstufe. Zusätzlich haben wir je nach Besetzung eine Kraft im freiwilligen, sozialen Jahr oder eine Fachkraft im Bereich Soziale Arbeit (im Anerkennungsjahr) als weitere Unterstützung im Unterricht und im Nachmittag der Georg-Büchner-Schule beschäftigt.
Das Unterrichts- und Betreuungskonzept der Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern über die Stundentafel der Grund- und Mittelstufe hinaus Montag bis Mittwoch ein Angebot bis 15.15 Uhr, Donnerstag und Freitag ein Angebot bis 13.55 Uhr. Die Grundstufe beginnt den Nachmittag mit einem gemeinsamen Mittagessen ein. Die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe können nach dem Unterricht im Essensraum der Mittel- und BO-Stufe ihr vorbestelltes Mittagessen einnehmen.
Das Nachmittagsangebot ist für die Schülerinnen und Schüler der Grundstufe ver-pflichtend; die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe können sich zu Schuljahresbeginn einwählen. Täglich gibt es eine offene Spielgruppe, die mit festen Angeboten erweitert wird. Feste Angebote im Wochenplan sind beispielsweise die Schwimm-AG, das Fahrradtraining und die Musical-AG. Diese Angebote werden in Kooperation mit der benachbarten Erich-Kästner-Schule (Grundschule) umgesetzt. Eine Hausaufgabenhilfe gibt es zudem für die jeweiligen Stufen.